Rentenversicherung

Altersvorsorge und Rente

Otto von Bismarck hat 1881 die Altersrente (sowie grundsätzlich) den Sozialstaat mit der Absicherung von Unfall, Krankheit und Invalidität ins Lebens gerufen. Und niemand zweifelt ernsthaft daran, dass es grundsätzlich etwas Schlechtes ist, wenn man sich für den Lebensabend oder ungewünschte Situationen wie Krankheit entsprechend vorbereitet und vorsorgt. Die Frage, die es unter anderem nur zu klären gilt, ist, muss es ein gesetzlich geregeltes Zwangssystem sein? Ist das Sinnvoll?

Kaum ein Satz bleibt so im Gedächtnis, wie der Satz von Norbert Blüm aus dem Jahre 1986, seinerzeit Arbeitsminister, als er diese Aussage postulierte: Die Rente ist sicher!

Und jetzt für viele Leser sicherlich verblüffend, treffe ich diese Aussage: Er hat Recht. Aber…

Dazu muss man sich das System Rentenversicherung nur einmal genauer anschauen.

Wie funktioniert die gesetzliche Rente?

Die gesetzliche Rente ist ein Umlagesystem, oder ein Umverteilungsystem, ein Ponzischema! Nichts anderes als ein Schneeballsystem, bei dem die einen einzahlen, während die anderen auscashen. Und das System ist unter anderem genau deswegen auch sicher. Während in einem freiwilligen Schneeballsystem spätestens dann, wenn sich die Überzeugung Bahn bricht, dass man draufzahlt, die Entwicklung verlangsamt und später ganz aufhört und daraufhin dann zusammenbricht. In das gesetzliche Altersvorsorgemodell wird man ja mittels der Gewalt des Staates dazu genötigt, dort einzuzahlen. Das System erhält durch heranwachsen der jungen Menschen, die in den Beruf kommen immer neuen Zulauf. Durch den Demografischen Wandel nicht ausreichend, aber das hat andere Konsequenzen als den Zusammenbruch. Der Anspruch an seine Rente erlischt dadurch nicht. Zumindest als Angestellter. Oder als Selbständiger Handwerker bis zum 216 Erwerbsmonat. Danach kann sich dieser befreien lassen. Warum eigentlich genau nach 216 Monaten? Ich bin mir sicher, die Erschaffer dieser Regel wissen selber nicht warum.

Die Rentenversicherung legt kein Geld an. Jeder Euro, der nicht für den teuren Verwaltungsapparat gebraucht wird, wird sofort an die aktuellen Rentner ausgezahlt. Ab und an wird in den Nachrichten von einer Reserve gesprochen, die je nach Lage mal 3 Wochen oder 3 Monate lang anhalten soll. Alleine diese Aussage ist bereits eine Lüge. Die gesetzliche Rentenversicherung hat faktisch keinerlei Reserven. Das sieht man daran, dass Sie ohne die Zuzahlung aus dem Steuereinnahmen bereits nach einigen Wochen zahlungsunfähig wäre. Laut statista wurden im Jahre 2017 bereits 67.000.000.000 € (67 Milliarden) an Zuschüssen durch Steuermitteln eingezahlt. Als Selbständiger Unternehmer ist das im Übrigen doppelter Betrug. Da man als Unternehmer Steuern zahlt, aber keinen Anspruch auf Rentenleistung erwirbt, wird man doppelt belastet. Gerade im Vergleich zum Angestellten, der ja wenigsten noch einen Anspruch erhält.

Durch was ist die Rente „gedeckt“?

Durch Vertrauen!

Sonst nichts.

Als Pflichtversicherter hat man lediglich einen Anspruch, eine Forderung an das System der gesetzlichen Rente. Da keinerlei Vermögen verwaltet wird, sondern nur die Einzahlungen der Beitragszahler und Empfänger verwaltet wird ist praktisch nichts vorhanden. Gedeckt ist die gesetzliche Rente lediglich durch das Versprechen und den Zwang, dass auch zukünftige Generationen einzahlen werden (müssen). Was dieses Versprechen, bzw. diese Forderung dann jedoch für einen tatsächlichen Wert hat, das steht auf einem ganz anderen Blatt.

Warum ist die Rente Sicher?

Sicher ist die Rente allemal! Die Rente, in der Form die einem zugesagt wurde, ist sicher. Weil die Forderung nicht erlöscht. Ob diese Forderung jederzeit und auch zukünftig immer und jederzeit für jeden eingelöst werden kann, das wird sich letztendlich zeigen.

Sicher ist aber auch, dass die gesetzliche Rente niemals reichen wird. Bei niemandem. Bei niedrig oder Normalverdienern, weil die absolute Rentenhöhe nicht reichen wird um davon wirklich Leben zu können. Bei Gutverdienern deshalb nicht, weil die Differenz zwischen letztem Einkommen und maximaler Rente einfach zu groß ist um entsprechend so weiter leben zu können.

Dennoch, formal wird jeder Rentenpunkt den man sich erarbeitet ein Rentenpunkt bleiben, ein Anspruch bleibt ein Anspruch. Und das ist sicher. So hat Norbert Blüm doch Recht gehabt. Der Anspruch verfällt nicht und ist sicher. Was dieser Anspruch für eine Werthaltigkeit besitzt ist jedoch dringend in Frage zu stellen.

Warum unterliegen die Private Vermögensbildung und die gesetzliche Rente der gleichen Basis?

Das Paradoxe ist ja, dass sowohl das Kapitalgedeckte, als auch das Umlagefinanzierte System die gleichen Voraussetzungen haben. Je nachdem aus welchem politischen Lager Du die Menschen befragst, sagen sie, dass es keine Alternative zur gesetzlichen, umlagefinanzierten Rente gibt. Ihr Argument ist, Kapitalvermögen könne durch die Finanzkrisen und Schwankungen am Kapitalmarkt weniger werden oder gar ganz ausfallen. Ich möchte hier nicht politisch werden, jedoch wirtschaftlich betrachtet ist dieses Argument natürlich nicht haltbar. DENN, beide Systeme sind vom gleichen Grundsatz abhängig.

Ein Vergleich:

Was ist nötig, damit überhaupt eine Zahlung in die Rentenversicherung erfolgen kann? Man benötigt Arbeit. Arbeit (im Sinne der Rentenversicherung) beruht darauf, dass eine Firma einen einstellt und bezahlt. Das wird sie grundsätzlich nur aufgrund eines einzigen Grundes tun: Sie verdient mit Deiner Arbeitsleistung mehr Geld, als du kostest. Wird sie mehr für Dich ausgeben müssen, als du einbringst, wird sie Dich über kurz oder lang entlassen. Bei Steuern ist es im Übrigen genauso.

Nur wenn Du einen finanziellen Mehrwert (für die Firma) erschaffst, kann man Dir von deinem Lohn überhaupt etwas wegnehmen. Das heißt also, dass das Umlageverfahren darauf basiert, dass angestellten Menschen ein Teil Ihres Lohnes weggenommen wird, um damit eine Forderung für die Zukunft aufzubauen (Ihre eigenen Rentenansprüche). Es ist also abhängig von Menschen, die Produktiv sind und in Unternehmen arbeiten. Würden alle Ihre Arbeit niederlegen, würde kein Geld mehr verdient und demnach könnte auch kein Geld in die Rentenversicherung fließen. Fließt kein Geld in die Rentenversicherung, kann keine Rente ausgezahlt werden. 

Wenn die Leute nicht arbeiten, erhalten Sie kein Geld und können nicht die Produkte kaufen, die die Unternehmen verkaufen müssen um dadurch Geld zu verdienen, mit dem Sie unter anderem den Angestellten bezahlen können, der wiederum seine Rentezahlung damit leistet. Was passiert aber nun in Krisenzeiten? Die Unternehmen verdienen weniger, es gibt Entlassungen. Und damit weniger Beitragszahler. Das kann auch zum kompletten Zusammenbruch des Wirtschaftsraumes führen (wie übrigens aktuell in Venezuela zu beobachten).

Und in Krisenzeiten, und das ist ja das Argument der Menschen ohne wirtschaftliches Verständnis, würden ja Kapitalanlagen schwanken und an Wert verlieren. Doch wie man an obigen Beispiel sehen kann, haben wirtschaftliche Zusammenhänge auf die gesetzliche Rentenleistung genauso einen Einfluss. Spätestens dann, wenn die arbeitende Bevölkerung die Last der Rentenforderungen nicht mehr schultern kann oder wenn eine große Wirtschaftskrise ins Haus steht, werden die Menschen das merken. Dadurch, dass immer weniger Menschen einzahlen können mangels Arbeit und Wertschöpfung.

Vielleicht?! Denn vielleicht wird dann für die Rentenzahlung an die Rentner einfach die Subvention des Steuertopfes vergrößert – in einem immer kleiner werdenden Steuertopf. Denn in Krisen sinken logischerweise die Steuereinnahmen ebenso.

Welche Vorteile hat die Private im Vergleich zur gesetzlichen?

Der Vorteil der gesetzlichen Rente ist: man muss sich nicht darum kümmern. Der Nachteil der gesetzlichen Rente: man kümmert sich nicht darum!

Stell Dir vor, Du liebst Nudeln in allen Variationen. Mit Sauce, mit Ketchup, völlig egal. Und jetzt kommt jemand und zwingt Dich dazu, anstatt Nudeln, Deinen Magen mit Kartoffeln voll zu stopfen. Manche sagen jetzt natürlich, dass Kartoffeln gesund seien und man ja auch gerne nach dem Leeren des Tellers noch Nudeln essen könne. Das man dann eventuell gar keinen Hunger mehr hat, zählt ja nicht. Fändest Du das gut? Mit der Rente ist es im Prinzip genauso – andere bestimmen nicht über Dein Essen und welche Nahrung Du zu Dir nimmst, aber über Dein Geld! Nach dem Diebstahl des Rentenbeitrages bleibt für manche kein Geld mehr übrig um Privat etwas zu investieren.

In der Privaten Vermögensbildung bist Du frei und Herr Deiner Entscheidungen und kannst auch Änderungen vornehmen. Und vor allem können nicht einseitig und in der Regel zu Deinem Nachteil getroffene Änderungen vorgenommen werden. Rentenkürzungen, späterer Beginn, Änderungen der Rentenpunkte etc. Privat ist das nicht möglich. Im Privaten Bereich gibt es einen Vertrag, deren Bedingungen VORHER bekannt sind und den beide Parteien eingehen oder auch ablehnen  können.

  • Du entscheidest selber und nicht andere für Dich (zumal mit den Politikern Menschen über dein Geld entscheiden, über ein System, in dem Sie selber gar nicht Mitglied sind)
  • Du kannst selber entscheiden wie sicher Du Dein Geld investierst und ob in Forderungen oder Eigentum
  • Weltweite Diversifikation möglich, die gesetzliche Rente ist auf den Deutschen Markt beschränkt
  • Wirtschaftliche/Pragmatische Auswahl
  • völlig freie Produktwahl

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